Aktuelles & Termine
Am 12. Oktober 2025 findet ab 10 Uhr die jährliche Gartenbegehung und ab 11:00 Uhr die Ablesung der Wasserzähler statt.
Ihre Anwesenheit zur Gartenbegehung ist Pflicht, um Lob und eventuelle Beanstandungen gleich zu klären!
Vor Ablesung der Wasseruhren überprüfen Sie bitte, dass Ihre Grube vom Wasseranschluss gut zugänglich und freigeräumt ist. Die Wasseruhr muss gut ablesbar sein. Sie erleichtern uns durch Ihre Mithilfe die Arbeit sehr.
Vielen Dank dafür.
Vorstand und Wasserkommission

Zur Beantwortung der Frage "Wann darf ich Lärm verursachen, wenn ich z.B. den Rasen mähen möchte?" hier eine Übersicht der gültigen Regelung, auf die sich die Mehrheit der Mitglieder auf der Jahreshauptversammlung im Jahr 2001 geeinigt hat:
Montag - Freitag von 7-13 Uhr und von 15-19 Uhr
Samstag von 7-13 Uhr
und jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 15-19 Uhr
An allen Sonn- und Feiertagen ist die Benutzung von Rasenmähern und anderen Lärm verursachenden Geräten grundsätzlich nicht erlaubt.