Zur Beantwortung der Frage "Wann darf ich Lärm verursachen, wenn ich z.B. den Rasen mähen möchte?" hier eine Übersicht der gültigen Regelung, auf die sich die Mehrheit der Mitglieder auf der Jahreshauptversammlung im Jahr 2001 geeinigt hat:
Montag - Freitag von 7-13 Uhr und von 15-19 Uhr
Samstag von 7-13 Uhr
und jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 15-19 Uhr
An allen Sonn- und Feiertagen ist die Benutzung von Rasenmähern und anderen Lärm verursachenden Geräten grundsätzlich nicht erlaubt.