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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit informiert auf seiner Internetseite "Pflanzenschutzmittel für Haus und Kleingarten" über die geltenden Bestimmungen und stellt nützliche Links zu diesem Thema bereit. So dürfen im Kleingarten nicht alle Pflanzenschutzmittel beliebig verwendet werden. Auch ist der Einsatz außerhalb gärtnerisch genutzer Flächen, also z.B. an Wegen oder Wegrändern untersagt und kann mit Bußgeldern belegt werden.