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Das Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) regelt die Anwendung von und den Verkehr mit Pflanzenschutzmitteln, Pflanzenschutzgeräten und Pflanzenstärkungsmitteln. Wesentlicher Zweck des Gesetzes ist es, Gefahren abzuwehren, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln oder durch andere Maßnahmen des Pflanzenschutzes, insbesondere für die Gesundheit von Mensch und Tier und für den Naturhaushalt entstehen können.

Das Pflanzenschutzamt Berlin hat in einem 6-seitigen PDF-Dokument kurz und bündig zusammengefasst, was bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Berlin grundsätzlich zu beachten ist.