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Zur Beantwortung der Frage "Wann darf ich Lärm verursachen, wenn ich z.B. den Rasen mähen möchte?" hier eine Übersicht der gültigen Regelung, auf die sich die Mehrheit der Mitglieder auf der Jahreshauptversammlung im Jahr 2001 geeinigt hat:

 

Montag - Freitag von 7-13 Uhr und von 15-19 Uhr

Samstag von 7-13 Uhr

und jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 15-19 Uhr

 

An allen Sonn- und Feiertagen ist die Benutzung von Rasenmähern und anderen Lärm verursachenden Geräten grundsätzlich nicht erlaubt.